AGB

Gerichtsstand ist das Bezirksgericht 9320 Arbon.
Diese AGB treten bei jeder Anmeldung/Terminvereinbarung in Kraft.
* Im Folgenden wird aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung nur die männliche Form verwendet. Es sind jedoch stets Personen männlichen und weiblichen Geschlechtes gemeint.

Allgemeine Kurs- und Geschäftsbedingungen der Fahrschule Barbara Vetsch

1
Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten und besteht aus Begrüssung, Orientierung, praktischem Fahrunterricht, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung.

2
Der Fahrlehrer gestaltet den Unterricht nach den neusten Erkenntnissen, um die Fahrschüler möglichst effizient auf die Führerprüfung und auf die Zeit als selbstständiger Verkehrsteilnehmer vorzubereiten. Dabei passt er das Ausbildungsprogramm den Fähigkeiten und der Erfahrung des Fahrschülers an. Er dokumentiert die gehaltenen Lektionen transparent. Vor jeder Lektion erklärt er die Lernziele und den Ablauf der Fahrlektion. Nach gehaltener Lerneinheit wird diese gemeinsam reflektiert und der Fahrschüler erhält eine Rückmeldung.

3
 Vereinbarte Fahrlektionen sind verbindlich. Meldet sich der Fahrschüler mindestens 48 Stunden vor Lektionsbeginn ab, wird die Lektion nicht verrechnet. Meldet er sich mindestens 24 Stunden vorher ab, kommt er für die Hälfte der Lektion auf. Bei kurzfristigeren Absagen wird die volle Lektion verrechnet.

4
Fahrlehrer und Fahrschüler treffen, sofern verkehrsbedingt möglich, pünktlich am vereinbarten Ort ein. Verspätungen seitens der Fahrschule werden nachgeholt. Verspätungen seitens des Fahrschülers verfallen und können nicht nachgeholt werden.

5
Für die Lernfahrten sind geeignete Schuhe und Kleidung zu tragen. Absatzschuhe, Adiletten, Bergschuhe, Flipflops, schmutzige Arbeitskleidung oder Ähnliches sind ungeeignet. Wird die Fahrlektion durch den Fahrlehrer wegen unpassender Bekleidung abgesagt, wird die Lektion verrechnet und es entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Wiederholung der Fahrlektion.

6
Der Fahrschüler verpflichtet sich, bei Antritt der Lektion nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu stehen. Die Fahrschule Barbara Vetsch behält sich bei Zuwiderhandlung das Recht vor, die Fahrstunde zu unterbrechen resp. abzusagen. Die Lektion wird mit dem ganzen Betrag verrechnet.

7
Die Fahrschule Barbara Vetsch behält sich das Recht vor, eine Ausbildung zu jedem Zeitpunkt zu beenden. Dieses Recht gilt auch für den Fahrschüler.

8
Die Fahrlektionen sind rein netto und müssen sofort beglichen werden (Barzahlung).

9
Der Preis einer Fahrlektion ist für Unterricht mit dem Fahrschulfahrzeug der Fahrschule oder einem privatem Fahrzeug des Fahrschülers identisch.

10
Sämtliche Fahrlektionen müssen spätestens bis zur praktischen Führerprüfung beglichen sein. Andernfalls behält sich die Fahrschule das Recht vor, die praktische Führerprüfung abzusagen.

11
Über den Prüfungstermin entscheidet der Fahrlehrer in Absprache mit dem Fahrschüler. Ob die Prüfung definitiv angetreten wird, entscheidet der Fahrlehrer. Er kann auch ohne das Einverständnis des Fahrschülers die Prüfung verschieben, falls bei der Prüfung mit einem negativen Ergebnis gerechnet werden muss. Vereinbarungen von Prüfungsterminen beim zuständigen Strassenverkehrsamt des Kantons seitens des Fahrschülers bedürfen der Absprache mit dem Fahrlehrer. Die Prüfungsgebühr von Fr. 255.- ist spätestens am Prüfungstag zu begleichen.

12
Sollte der Fahrschüler einen anderen als den vereinbarten Treffpunkt wünschen, fallen die Anfahrtskosten zulasten des Fahrschülers. Ebenso gilt dies für die Rückfahrt.

13
Pauschal wird bei Antritt der Ausbildung ein Administrativbetrag von CHF 120.- erhoben, der für höchstens zwei Jahre gilt. Ist die Ausbildung bis dahin noch nicht beendet, wird die Pauschale erneut erhoben.

14
Die Fahrschule Barbara Vetsch behält sich das Recht vor, angekündigte Preisänderungen vorzunehmen.

 

15
Der Fahrschüler verpflichtet sich, den Lernfahrausweis während der Fahrlektion stets mitzubringen und dem Fahrlehrer unaufgefordert vorzuweisen.

  

16
Adressänderungen und neue Telefonnummern sind der Fahrschule Barbara Vetsch umgehend zu melden.

17
Fotos und Videos die während den Fahrlektionen aufgenommen werden, dürfen für eigene Werbezwecke verwendet, veröffentlicht und weitergegeben werden.

18
Wird dem Fahrschüler der Lernfahrausweis entzogen, so hat er die Fahrschule Barbara Vetsch unverzüglich zu informieren.

19
Ordnungsbussen, welche durch Verschulden des Fahrschülers erhoben werden, gehen zu Lasten des Schülers.

20
Der Fahrschüler geht mit dem Fahrzeug und den Einrichtungen sorgfältig um. Der Fahrschüler hat für durch ihn verschuldete Schäden aufzukommen, soweit keine Deckung durch eine entsprechende Versicherung besteht.

 

21
Vereinbarte Kurse, die weniger als 10 Arbeitstage vor Beginn abgesagt werden, werden mit 50% der Kosten verrechnet. Wird ein Kurs weniger als 7 Arbeitstage vor Kursbeginn abgesagt, gilt der volle Betrag als geschuldet und wird in Rechnung gestellt. Kurs-Abmeldungen werden nur telefonisch akzeptiert. SMS, WhatsApp und E-Mail werden nicht akzeptiert. Das Umbuchen von Kursen kostet 30.- CHF Bearbeitungsgebühr, unabhängig von Absagefristen. Liegt dem VKU Fahrschule Barbara Vetsch vor dem jeweiligen Dienstleistungsbeginn ein Arztzeugnis vor, so liegt es im Ermessen der Fahrschule, von der Verrechnung abzusehen.

Die AGBs gelten als akzeptiert und verbindlich, wenn mindestens einer der folgenden Punkte erfüllt ist: